Bauordnung 2021: Verschärfungen beim Energieausweis

Beitragsbild Grundregeln für ein Niedrigenergiehaus LIEB Fertighaus

Neue Bauordnung in Österreich ab 1. Januar 2021

Wer schon einmal ein Haus gebaut hat oder Freunde und Familie dabei unterstützt hat, der weiß: Bei der Planung seines langersehnten Wohntraumes gibt es viele Dinge zu beachten. Der Weg zum eigenen Fertighaus führt somit auch nicht an gewissen Regelungen und Vorschriften vorbei. Besonders in den Fokus rücken hierbei die Baugesetze bzw. Bauordnungen im jeweiligen Baugebiet. Obwohl sich diese in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, beinhalten sie auch Regelungen, die für alle neun Bundesländer gleichermaßen gelten. So ist es unter anderem in allen Bundesländern Pflicht, bei Neubauten einen Energieausweis vorzulegen, der Auskunft über die Gesamtenergieeffizienz eines Hauses gibt.

Durch die neue EU-Gebäuderichtlinie treten mit 1. Januar 2021 in ganz Österreich neue Bauordnungen in Kraft, die vor allem auf die Energieeffizienz von Neubauten abzielen. Wer also seinen Traum vom eigenen Fertighaus verwirklichen möchten, muss in seinem Energieausweis ab 2021 noch bessere Energiekennzahlen wie gehabt vorweisen können.

Der Energieausweis in Österreich: Was verändert sich ab 2021?

Im Energieausweis sind beispielsweise Kennzahlen zum Heizwärmebedarf, Warmwasser-Wärmebedarf, Heizenergiebedarf oder gar eine Darstellung zu Kohlendioxidemissionen ersichtlich. Die Änderungen durch die EU-Gebäuderichtlinie beziehen sich vorrangig auf den Heizwärmebedarf, welcher jene Wärmemenge beschreibt, die den Räumen zur Beheizung zugeführt wird. Durch diese Kennzahl wird Einblick in den Wärmeschutz eines Gebäudes ermöglicht.

Ab 2021 wird der Grenzwert des Heizwärmebedarfs im Energieausweis angepasst. Demnach soll der Energieverbrauch von neuen Gebäuden in Österreich nicht mehr nur dem Standard von Niedrigenergiehäusern entsprechen, sondern sich nach den Vorgaben eines Niedrigstenergiehauses richten. Wir sprechen hierbei von einem Heizwärmbedarf, der sich unter 40 kWh/m2 pro Jahr bewegt.

Warum das Ganze? Ziel dieser Maßnahme ist es, die Klimabilanz in Europa zu verbessern. Da nämlich ein maßgeblicher Teil der CO2-Emissionen auf das Heizen und Kühlen von Gebäuden zurückzuführen ist, soll diese Maßnahme ganz klar dem Klimaschutz zugutekommen.

Wie der Heizwärmebedarf für Ihren Energieausweis gesenkt werden kann

Durch die Anpassung des Grenzwerts stehen Sie natürlich auch bei der Planung Ihres Fertighauses vor neuen Herausforderungen. Möglicherweise fragen Sie sich nun, wie es denn gelingen kann, diese neu verordnete Kennzahl im Energieausweis zu erreichen.

Um den Heizwärmebedarf bei Ihrem Fertighaus möglichst niedrig zu halten, gibt es eine Hand voll Möglichkeiten. Eine große Rolle spielen hier die gute Wärmedämmung sowie die richtig eingesetzte Sonnenenergie. Somit kommt es hier unter anderem auf die Ausrichtung des Hauses zur Sonne sowie auch auf die Fenstergrößen an. Die wohl größte Gewichtung bekommen letztlich die verwendeten Materialien in der Gebäudehülle, die schließlich dazu beitragen, dass das Haus gut gedämmt ist und die Wärme in den vier Wänden bleibt.

Kompetente und individuelle Beratung für Ihr Fertighaus

Möchten auch Sie Ihren Traum vom Fertighaus verwirklichen? Unser erfahrenes Team unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Wohntraumes und greift Ihnen im Zuge dessen auch beim Energieausweis unter die Arme. In unserer hauseigenen Planungsabteilung werden Energieausweise berechnet. Dabei gehen unsere Bauberater unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche die verschiedenen Möglichkeiten mit Ihnen durch.

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